Compliance-Beauftragte finden Schulungsangebot bei Cortal Consors Professional Partners und GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
03.08.2012 Am 01.09.2012 startet das Zertifikatsstudium „Zertifizierte/r Spezialist/in für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH)“, das Cortal Consors Professional Partners und GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG in Kooperation mit der Fachhochschule Kaiserslautern anbieten. Die 18 Studien-bzw. Präsenztage an den Studienorten Berlin/Frankfurt am Main werden durch eLearning unterstützt. So wird auch dieser Zertifikatsstudiengang im Blended-Learning-Konzept durchgeführt.Das Zertifikatsstudium richtet sich an Personen, deren Berufsqualifikationen für sich genommen noch nicht die Sachkundeanforderung für Compliance-Beauftragte erfüllen. Es vermittelt die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse, um in Verbindung mit bereits vorhandenen Studien- oder Berufsabschlüssen und fachspezifischer Berufspraxis die Funktion des Compliance-Beauftragten kompetent ausüben zu können. Ist ein Studienabschluss beim Compliance-Beauftragten noch nicht gegeben, so kann das Fachhochschul-Zertifikatsstudium zum Bachelor- und sogar Masterstudienabschluss über GOING PUBLIC! und die Hochschulpartner ausgebaut werden.
„Gerade in kleineren und mittleren Finanzdienstleistungsinstituten hat der Compliance-Beauftragte oft keine juristische oder vergleichbare Ausbildung.“, betont Norwin Schörrig, Head of Division Professional Partners bei Cortal Consors. „Unseren Vertriebspartnern können wir mit diesem Schulungsangebot eine wichtige Unterstützung bei der Lösung dieser Herausforderung offerieren.“
Ronald Perschke, Vorstand von GOING PUBLIC! ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass sich mit Cortal Consors eine führende Transaktionsbank für Vermögensverwalter und Finanzdienstleister dieser neuen Herausforderung seiner Partner annimmt und ein entsprechendes Schulungsangebot unterstützt.“
Zum 1. November 2012 tritt § 34d Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes in Kraft, wonach Institute sicherstellen müssen, dass der eingesetzte und zu meldende Compliance-Beauftragte „sachkundig“ ist. Die flankierende WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung enthält einen Katalog rechtlicher und fachlicher Kenntnisse, die ein Compliance-Beauftragter als erforderliche Sachkunde für seine Tätigkeit vorweisen muss (§ 3 WpHG-MaAnzV). Die Sachkunde muss durch Abschluss- oder Arbeitszeugnisse, gegebenenfalls in Verbindung mit Stellenbeschreibungen, durch Schulungsnachweise oder in anderer geeigneter Weise nachweisbar sein.
Das Zertifikatsstudium setzt auf eine Kombination aus Selbststudium und Intensivseminaren mit Online Unterstützung. Durch die modulare Themenstruktur können bereits vorhandene gleichwertige Qualifikationen berücksichtigt werden und gegebenenfalls auf Module angerechnet werden.
Die Höhe der Studiengebühr ist abhängig von einer möglichen Anerkennung bereits vorhandener Fortbildungsabschlüsse. Alle Informationen hierzu und zu den Inhalten sind
